Kodex

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In unserem Handeln fühlen wir uns den europäischen und von der „Deutschen Public Relations Gesellschaft“ (DPRG)
übernommenen Regeln für professionelles Verhalten in der PR-Arbeit,
dem so genannten
„Code de lisbonne“, verpflichtet. Unter anderem
die folgenden Grundsätze sind in diesem Kodex enthalten.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • In der Ausübung unseres Berufes respektieren wir die Grundsätze der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", insbesondere die der Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse- bzw. Medienfreiheit. Auf diesen Grundsätzen beruht auch das Recht des Individuums, Informationen im Rahmen professioneller Vertraulichkeitsregeln zu erlangen. Wir handeln in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Interesse und unternehmen nichts, was die Würde des Einzelnen verletzen würde.


  • In der Ausübung unseres Berufes beweisen wir Aufrichtigkeit, moralische Integrität und Loyalität. Insbesondere werden wir keine Äußerungen und Informationen verwenden, die nach unserem Wissen oder Erachten falsch oder irreführend sind. Ebenso werden wir keinerlei Praktiken oder Mittel gebrauchen, die mit diesem Kodex unvereinbar sind.


  • Public Relations-Aktivitäten müssen offen durchgeführt werden. Sie müssen leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen.


  • In ihren Beziehungen zu anderen Berufsständen und zu anderen Bereichen der sozialen Kommunikation respektieren wir die dort geltenden Regeln und Praktiken, sofern diese mit den ethischen Grundsätzen unseres eigenen Berufsstandes vereinbar sind.

Spezifische Verhaltensregeln

Gegenüber Auftraggebern


  • Ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Auftrag- oder Arbeitgeber werden wir keine sich widersprechenden oder miteinander konkurrierenden Interessen vertreten.


  • Bei der Ausübung unseres Berufes bewahren wir absolute Diskretion. Wir respektieren gewissenhaft das Berufsgeheimnis und geben insbesondere keine vertraulichen Informationen weiter, die wir von früheren, gegenwärtigen oder potentiellen Auftrag- oder Arbeitgebern erhalten haben. Die Weitergabe solcher Informationen ist uns nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Auftraggeber gestattet.


  • Vertreten wir Interessen, die denjenigen unseres Auftraggebers zuwiderlaufen könnten, sind wir angehalten diesen zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber unterrichten.


  • Dienste einer Gesellschaft oder Organisation, an der wir selbst ein finanzielles, geschäftliches oder sonstiges Interesse haben, werden wir nur dann empfehlen, wenn wir diese Interessen vorher offengelegt haben.


  • Als Public Relations-Fachleuten ist es uns nicht gestattet, vertragliche Vereinbarungen einzugehen, in denen wir unserem Auftraggeber messbare Erfolgsgarantien abgeben.


  • In der Ausführung von Dienstleistungen werden wir ohne die Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers kein Entgelt wie Rabatte, Provisionen oder Sachleistungen von Dritten entgegennehmen.


  • Falls die Ausführung eines PR-Mandates nach aller Voraussicht ein gravierendes Fehlverhalten und eine den Grundsätzen dieses Kodex widersprechende Vorgehensweise bedingen würde, sind wir verpflichtet, unserem Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten und ihn mit allen gebührenden Mitteln zu einer Respektierung der Kodex-Grundsätze zu veranlassen. Auch wenn der Auftraggeber weiter an seinem Vorsatz festhält, sind wir ohne Rücksicht auf persönliche Konsequenzen dazu angehalten, gemäß dem Kodex zu handeln.



Gegenüber öffentlicher Meinung und Informationsmedien


  • Die in diesem Kodex festgehaltene Geisteshaltung beinhaltet die ständige Respektierung des Rechts auf Information durch die Public Relations-Fachleute sowie die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen, soweit es die Wahrung des Berufsgeheimnisses zulässt. Sie umfasst ferner die Respektierung der Rechte und der Unabhängigkeit der Informationsmedien.


  • Jeder Versuch, die Öffentlichkeit oder ihre Repräsentanten zu täuschen, ist nicht zulässig. Informationen müssen unentgeltlich und ohne irgendeine verdeckte Belohnung zur Verwendung oder Veröffentlichung bereitgestellt werden.


  • Falls es unter Beachtung der Grundsätze in diesem Kodex erforderlich sein sollte, zur Wahrung der Initiative oder Kontrolle über die Verbreitung von Informationen Anzeigenraum oder Sendezeit zu kaufen, können wir dies in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regeln, Praktiken und Gepflogenheiten tun.



 Gegenüber Berufskollegen und Berufsstand


  • Wir werden jeden unlauteren Wettbewerb mit Berufskollegen unterlassen. Unter Vorbehalt der in nachfolgenden Artikeln enthaltenen Verpflichtungen haben wir uns jeder Handlung oder Äußerung zu enthalten, die dem Ansehen oder der Arbeit eines Berufskollegen schaden könnte.   


  • Als Public Relations-Fachleute haben wir uns jeder Verhaltensweise zu enthalten, die dem Ansehen unseres Berufsstandes schaden könnte.

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